Die Nachfolge stellt viele Betriebe vor Herausforderungen. Wenn ein Kind eigene Wege gehen will und auf seinen Pflichtteil besteht, kann das die Grundfesten eines Familienunternehmens ins Wanken bringen. Lösungen bieten Stiftungen, eine Familienverfassung und eine frühzeitige Planung.

Die Familie ist die Basis für wirtschaftlichen Erfolg: Familienunternehmen sind ein zentraler Pfeiler der deutschen Wirtschaft, geprägt von hoher Stabilität und langfristigem Denken. Das gilt vor allem für das Handwerk: Viele Betriebe werden über Generationen fortgeführt. "Das Handwerk ist seit jeher familienorientiert", betont Anne Dohle, Referatsleiterin soziale Sicherung beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). So seien über drei Viertel aller Betriebe Familienbetriebe, die von einem Ehepaar geleitet würden – "und in denen oft auch die eigenen Kinder ausgebildet und beschäftigt werden", so Dohle. Auch mit dem Ziel, dass sie irgendwann einmal das Ruder übernehmen und die Unternehmensnachfolge antreten.
Die Nachfolge ist ein existenzielles Thema in vielen Betrieben, denn sie entscheidet oft über nicht weniger als den Fortbestand eines über Generationen gewachsenen Unternehmens. Laut Angaben des ifo Instituts steht die Nachfolgefrage in rund 190.000 Unternehmen hierzulande an – 70 Prozent davon in Familienhand. Wenn in einer solchen Situation ein Kind aus der Reihe tanzt, also aussteigt oder vom Erbe ausgeschlossen sein soll, kann das den Familienfrieden ebenso gefährden wie die Liquidität.
Unternehmensnachfolge: Ansprüche auf den Pflichtteil können zum Problem werden
"Unterschiedliche Interessen in der nächsten Generation können die Grundfesten einer Unternehmensstruktur ins Wanken bringen", warnt Thomas A. Zenner von Family Office 360grad, einem langjährigen Kenner von mittelständischen Familienunternehmen. "Das Pflichtteilsrecht gewährt nahen Angehörigen auch dann einen Geldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils, wenn sie enterbt werden. Für Unternehmen mit gebundenem Kapital bedeutet das oft: Um den Pflichtteil auszahlen zu können, müssten Vermögenswerte verkauft oder Anteile aufgelöst werden." Mitunter kann dies gleichbedeutend mit dem Ende des Lebenswerks mehrerer Generationen sein.
Eine Studie der Stiftung Familienunternehmen zeigt, dass gerade mittelständische Betriebe mit hoher Substanzbindung besonders gefährdet sind, weil ihnen zur Auszahlung häufig die nötige Liquidität fehlt. Wichtig sei daher die Schaffung klarer Strukturen, die frühzeitige Beschäftigung mit möglichen rechtlichen Lösungen und vor allem eine vorausschauende Kommunikation innerhalb der Familie, betont Zenner. "Juristisch wie emotional gilt: Pflichtteilsfragen sollten nicht erst nach dem Todesfall aufkommen." Unternehmerfamilien könnten frühzeitig Vorsorge treffen mit rechtlicher Weitsicht und einem klaren Kommunikationsstil.
Unternehmensnachfolge frühzeitig und akribisch vorbereiten
Die Unternehmensnachfolge müsse man frühzeitig und akribisch vorbereiten, betont Alexander Schoeppe, Rechtsanwalt und Partner in der Regensburger Wirtschaftskanzlei Schoeppe & Collegen. "Eine fehlende oder verspätete Nachfolgeplanung kann das Unternehmen gefährden und zu irreparablen Schäden führen." Unternehmer sollten deshalb nicht warten, bis es zu spät ist, sondern frühzeitig eine strukturierte Nachfolgeregelung entwickeln. Nur so könnten sie den Wert ihres Unternehmens sichern, zukünftige Risiken minimieren und einen reibungslosen Übergang gewährleisten. "Die rechtzeitige und fundierte Nachfolgeplanung ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Unternehmensübergabe und langfristigen Werterhaltung", so Schoeppe.
"Pflichtteilsansprüche, persönliche Differenzen oder abtrünnige Kinder sind kein Ausnahmefall, sondern Teil des Generationenwandels", betont Mittelstandsexperte Zenner. "Wer sie rechtzeitig adressiert, schützt nicht nur das Vermögen, sondern auch den Zusammenhalt der Familie." Klare Strukturen, vertragliche Regelungen und eine offene Gesprächskultur seien die besten Mittel, um den Familienfrieden zu sichern und das Lebenswerk der Gründergeneration zu bewahren.
Fortbestand des Lebenswerks sichern: Möglichkeiten einer Stiftung
Eine Möglichkeit zur Vorsorge kann die Überführung des Familienunternehmens in eine Stiftung sein. "Stiftungen ermöglichen, dass der Fortbestand des Unternehmens Vorrang vor individuellen Erbansprüchen hat", erläutert Mittelstandsexperte Zenner. Die Stiftung hält dabei die Anteile am Unternehmen und sichert, dass Gewinne nach festen Regeln verwendet werden – unabhängig von familiären Konflikten.
Mithilfe einer Familienverfassung wiederum könne man Werte, Ziele und Rollen der Familienmitglieder festlegen. "Sie ist kein rechtliches Instrument, aber eine verbindliche Orientierung, die Missverständnisse früh entschärfen kann", so Zenner. "Wird sie mit einer professionellen Family Governance verknüpft, also regelmäßigen Treffen, klaren Zuständigkeiten und Kommunikationsformaten, entsteht ein stabiles Fundament für das Miteinander." Eine neutrale Moderation, etwa durch einen externen Berater oder Mediator, könne dabei helfen, Misstrauen abzubauen und Vertrauen zu erhalten.
Pflichtteil: Verzicht gegen Ausgleichszahlung
Falls Hopfen und Malz verloren sind und es keine Aussicht auf eine produktive Zusammenarbeit gibt, muss man auch eine Auszahlung des abtrünnigen Kindes in Betracht ziehen. Damit sollte man keinesfalls warten, bis Pflichtteilsansprüche aufgrund des Todes der Elterngeneration akut werden. "Ein freiwilliger Vertrag zwischen Unternehmer und Kind, in dem Letzteres gegen eine Ausgleichszahlung oder eine andere Zuwendung auf seinen Pflichtteil verzichtet, schafft Planungssicherheit für beide Seiten", erläutert Zenner. Im Zuge dessen könnte man auch Vermögenswerte durch eine vorweggenommene Erbfolge übertragen, um die Liquidität planbar zu verteilen.
Solche Ausgleichszahlungen sind erbrechtlich betrachtet Entgelt für einen Pflichtteilsverzicht oder für einen Verzicht auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch. Im Rahmen einer Unternehmensübergabe ist für den Juniorunternehmer, der das Unternehmen übernimmt, ein solcher Pflichtteilsverzicht der weiteren pflichtteilsberechtigten Angehörigen existenziell wichtig, damit beim Tod der Eltern keine Ansprüche auf ihn zukommen, die die Substanz des Unternehmens angreifen können.
Hier ist eine professionelle juristische Beratung durch einen Notar oder Rechtsanwalt unerlässlich, um eine Lösung zu finden, die alle Beteiligten unter einen Hut bringt. Denn schließlich sollten alle das gleiche Ziel haben: die erfolgreiche Fortführung der Firma – mit oder ohne sie in einer aktiven Rolle.